Besitzergeschichte der Burg Dollnstein
Königlicher
Besitz - Die Schenkung Heinrichs II. im Jahr 1007
Schenkungsurkunde
Heinrich II. aus dem Jahr 1007 |
Am
15. April 1007 schenkte König Heinrich II. „aus
Unserem (seinem) rechtmäßigen Besitz“ dem
Benediktinerinnenkloster Bergen bei Neuburg den
„einstigen Besitz des Grafen Ernst in Dollnstein im
Sualafeldgau in der Grafschaft des Grafen Werinhar
mit allem Zubehör zu freiem Verfügungsrecht zum
Nutzen des Klosters “, und zwar „mit allen … Höfen
und Hofstätten, Gebäuden, Eigenleuten beiderlei
Geschlechts, mit Grund und Boden, …mit Wiesen,
Weiden, Wäldern, ... Gewässern und Mühlen,
Fischwässern und allen übrigen … Zugehörungen …“
und verlieh der Bergener Äbtissin das Recht, „den
Vogt für dieses Gut selbst einzusetzen“.
Die
Schenkung Heinrichs setzt voraus, dass der
König selbst zum Zeitpunkt der Schenkung
ausgedehnten Grundbesitz in Dollnstein hatte.
Zuvor,
also vor der Jahrtausendwende gehörte Dollnstein zum
Eigengut der Familie der Ernste. Sie waren Amtsgrafen
des Sualafeldgaus und hatten dort ausgedehntes
Eigengut. In der Dollnsteiner Urkunde ist
erstmals ein Werinhar als Gaugraf genannt. Warum die
Ernste ihren Dollnsteiner Besitz verloren, ist
unklar. Auf jeden Fall hatte der König 1007
selbst Zugriff auf Dollnstein und seine Burg. |
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Gegenstand der Schenkung von 1007 war der
Meier- oder „Abteßmairhof“ am südlichen Altmühlufer.
Er
lag an der ehemaligen, auch damals noch benutzten
und wichtigen einstigen Römerstraße, die in
Dollstein die Altmühl überquerte.
Zu diesem Haupthof gehörten mehrere
abgabepflichtige Höfe und Hofstätten in Dollnstein.
Neuere Forschungen von Gerald Neuber zur
Siedlungs-geschichte belegen, dass dieser
Meierhof mit seinen Zugehörungen nur
Teil einer größeren Siedlung war.
Nördlich der Altmühl konnte Neuber einen zweiten
frühmittelalterlichen Fronhof nachweisen, dem
offenbar ein Hauptteil der Versorgung der Burg
zufiel.
Dollnstein war also damals ein „Doppelort“ an beiden
Ufern der Altmühl mit einer bereits seit längerer
Zeit bestehenden Burg.
(Siehe
Beschreibung der Burg).
Wahrscheinlich blieb diese, unabhängig von der
Schenkung Heinrich II.,
während des 11. Jahrhunderts weiter in Königs-besitz.
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Bild links: Der Verlauf der
Römerstraße (rote Linie) zwischen Eberswang und Biesenhard.
Orange: Lage der Burg - grün: Lage des Meierhofes
Quelle: Winkelmann |
Burgbesitzer
Grafen von Dollnstein – Grögling - Hirschberg
Um 1147 war Graf Gerhard von Grögling
Besitzer der Burg Dollnstein, denn er führte in „civitate
sua Tolnstaine“ eine Schenkung an das
Kloster Weihenstephan durch, was nur möglich war,
wenn er Besitzer der Burg Dollnstein war. Da die
Bezeichnung civitas seit der karolingischen Zeit
für Bischofsstädte oder ehemalige Römerstädte, aber
auch allgemein für befestigte Plätze und
Burgsiedlungen gebraucht wurde, kann sie in
diesem Zusammenhang nur die Dollnsteiner Burg(siedlung) bezeichnen. Die zugehörige Urkunde
von 1147 ist also zugleich der erste schriftliche
Nachweis für eine Burg in Dollnstein.
In
der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts nannten sich
dann die einflussreichen Gröglinger Grafen immer
häufiger auch nach ihrer Burg Dollnstein, was
beweist, dass der Ort
für diese Familie von großer Bedeutung war. Im Laufe
des 13. Jahrhunderts verlegten sie ihren Stammsitz
auf die Burg Hirschberg bei Beilngries und nannten
sich dann allmählich nach dieser Grafen von
Hirschberg.
Grafen von
Oettingen – Herren von Heideck
Nach
dem Aussterben der Grafen von
Grögling-Dollnstein-Hirschberg 1305 begann für Burg
und Ort Dollnstein eine wechselvolle
Herrschaftsgeschichte. Nach längeren
Erbstreitigkeiten fielen sie an die Grafen von
Oettingen. 1360 kauften sie die Herren von Heideck.
Sie erreichten 1387 beim König Wenzel für Dollnstein das Marktrecht.
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Vom
Hochstift
Eichstätt zum Königreich Bayern
1440
wurden Burg und Markt für 9000 Gulden an den
Eichstätter Bischof Albrecht II. von Hohenrechberg
veräußert. Nun gehörte Dollnstein bis 1803 zum
Hochstift Eichstätt. In diesem Jahr fiel es als Teil
einer Entschädigung für dessen linksrheinisches
Territorium an den habsburgischen Großherzog
Ferdinand von Toskana, der die Burg 1804 an 7
Dollnsteiner Bürger versteigerte.
1806
kam Dollnstein zum Königreich Bayern. Die folgenden
Jahrzehnte brachten den Abbruch bzw. vollständigen
Verfall der Oberburg auf dem Felsen.
Text: Bernhard Eder
Quelle: Mathias Hensch |
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